Entlastungsbauwerke dienen zur Entlastung des Netzes bei Regenereignissen durch Zwischenspeicherung oder direkte Abführung von Abwasser ins Gewässer. Aufgrund des erhöhten Abwasservolumens durch Niederschlagseinträge reicht die Dimensionierung des Netzes nicht aus und bedarf der Aufnahme von überschüssigem Abwasser. Bei den Einstauereignissen kommt es durch Sedimentation der Feststoffe zu Ablagerungsbildungen, die nach §3 der SüwVO Abw durch kontinuierlich aufzeichnende Wasserstandsmessgeräte überwacht werden müssen.
Man unterscheidet unter anderem zwei Bauweisen:
1. Regenüberlaufbecken
Ein Regenüberlaufbecken dient zur Zwischenspeicherung von entlastetem Abwasser. Je nach Auslastung des Netzes wird das eingestaute Abwasser entweder in ein Gewässer abgeleitet oder gedrosselt zurück in die Kanalisation gespeist. Die Zwischenspeicherung ist dabei ein gewollter Prozess zur Verringerung der Gewässerbelastung durch Exkremente und Hygieneartikel. Durch das Verweilen des Abwassers im Becken sedimentieren die Feststoffe und dessen Eintrag ins Gewässer wird somit weitestgehend verhindert.
Laut Anlage 1 der SüwVO Abw müssen Regenüberlaufbecken nach signifikanten Niederschlägen oder mindestens monatlich auf Ablagerungen und Verstopfungen geprüft werden.
2. Stauraumkanäle
Das entlastete Abwasser während Regenereignissen wird in einem Stauraumkanal temporär gestaut und je nach Auslastung des Netzes gedrosselt zurück in die Kanalisation abgelassen. Durch die Verweilzeit des Abwassers während des Einstaus, sedimentieren die Feststoffe. Nach der Rückführung des Abwassers in das Kanalnetz bleiben die Ablagerungen zurück im Stauraum. Auch Stauraumkanäle müssen laut Anlage 1 der SüwVO Abw nach signifikanten Niederschlägen oder mindestens monatlich auf Ablagerungen und Verstopfungen geprüft werden.
Wir helfen dabei!
Mit unserer Technologie lassen sich die zeitaufwendigen Prüfungen durch digitale Messungen ersetzen. Ein Ex-geschützter Ultraschallsensor misst die Ablagerungen und sendet diese an ein webbasiertes Dashboard zur Überwachung.